Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 10.000 EUR bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.