Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassierer/ Schatzmeister. Der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende und der Kassierer/ Schatzmeister vertreten den Verein gemeinsam.