Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und 2 Beisitzern. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der stellvertretende Vorsitzende oder der Schatzmeister.