Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften, die den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, den Abschluss von Pachtverträgen oder die Begründung von schuldrechtlichen Verpflichtungen in Höhen über 5.000,00 EUR zum Gegenstand haben, wird der Verband durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten, jedoch jeweils nur zusammen mit dem Schatzmeister vertreten.