Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus maximal 5 und mindestens 4 Personen (3 bzw. 2 Stellvertreter), dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter, dem 3. Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertretern.
Einschränkungen der Rechte sind dahingehend geregelt, dass für Zahlungen über 4.000,00 EUR immer zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt sind.