Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schriftführer/Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch die beiden weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.