Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden, welche den Verein jeweils allein gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist insoweit beschränkt, dass Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein zu vermögensrechtlichen Leistungen von mehr als 250,00 EUR für den Einzelfall verpflichten, der Zustimmung des erweiterten Vorstandes bedürfen.