Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 100,00 Euro verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.