Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden sowie dem 1. und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften von mehr als 25.000,- €, bezogen auf das Einzelgeschäft, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen ihrer Mitglieder (absolute Mehrheit) einzuholen.