Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Ruderwart und dem Boots- und Hauswart.
Je zwei Mitglieder des Vorstandes sind gemeinschaftlich Vertretungs- und Zeichnungsberechtigte, wobei einer von beiden der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muß.