Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 3 bis 5 Vereinsmitgliedern und wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, den Stellvertretenden Vorsitzenden und den Vereinskassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.