Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen - mit Ausnahme an sich selbst - besitzen der Erste Vorsitzende und der Schatzmeister jeweils Alleinvertretungsbefugnis.