Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern, darunter mindestens ein Vorsitzender, ein Schriftführer und ein Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.