Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich grundsätzlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie der Schatzmeister können den Verein jeweils allein vertreten. Handelt es sich um Rechtsgeschäfte über einen Vermögenswert von mehr als 1.000,00 EUR, so ist die Mitwirkung eines weiteren zur Alleinvertretung befugten Vorstandsmitglieds erforderlich.