Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.