Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,00 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Vorstandes erteilt wurde.