Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Versammlungsleiter, dem Kassenwart und dem Protokollführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.