Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden/Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den stellvertretenden Vorsitzenden/Schatzmeister zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.