Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister(in), dem/der Schriftführer(in), zwei Beauftragten für technische Anlagen (Elt., Wasser). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.