Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf bis sieben Personen, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer und zwei Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten.