Dem Verein wurde durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 26.11.1998 die Rechtsfähigkeit entzogen, da der Verein weniger als drei Mitglieder hat.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.