Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Bei Bankgeschäften bis zu einer Gesamtsumme von 250 Euro vertritt ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes den Verein allein.
Vermögenswirksame Angelegenheiten, die im Einzelfall den Betrag von 2500,00 Euro übersteigen und Entscheidungen über mittel- und langfristige Verträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.