Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.