Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Landesvorsitzenden, einem bis zu zwei stellvertretenden Landesvorsitzenden, bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Landesvorsitzenden und einen stellvertretenden Landesvorsitzenden gemeinsam oder durch einen von ihnen jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.