Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 05.01.2006 ist dem Verein, der weniger als drei Mitglieder hat, die Rechtsfähigkeit entzogen.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 100,00 DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn zwei Mitglieder des Vorstandes zustimmen.