Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 15.000,00 Euro wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und beide stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertreten.