Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für einzelne Rechtsgeschäfte über 50.000€ benötigt der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats, für einzelne Rechtsgeschäfte über 100.000€ benötigt der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.