Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden Sport, dem stellvertretenden Vorsitzenden Haus u. Grundstück, dem stellvertretenden Vorsitzenden Finanzen, dem stellvertretenden Vorsitzenden Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen und dem bestätigten Jugendleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.