Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Mitgliedern: dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, zwei Schiedskommissaren und dem sportlichen Direktor.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.