Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder die beiden stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam.
Wirkungskreis: a. Führung und Verantwortung der laufenden Geschäfte der Organisationseinheiten des Vereins. b. Die Entscheidung über Einstellung, Versetzung, Entlassung und über die sonstigen Personalangelegenheiten der einzelnen Dienstkräfte, soweit nicht die Zuständigkeit des Vorstandes (Besetzung der Stellen innerhalb der Geschäftsführung und der ärztlichen Leitung) gegeben ist. c. Wirtschaftliche Betriebsführung der Organisationseinheiten des Vereins. d. Aufstellung und Ausführung des Wirtschaftsplanes und Aufstellung des Jahresabschlusses der Organisationseinheiten des Vereins. e. Verwaltung der Grundstücke und Gebäude. f. Ausübung der Hausrechte. g. Aufsicht über die Dienstkräfte in Bezug auf die rechtmäßige und ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben.
Wirkungskreis: Führung und Verantwortung der laufenden Geschäfte der Organisationseinheiten des Vereins und Wirtschaftliche Betriebsführung der Organisationseinheiten des Vereins.