Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden oder durch einen von beiden gemeinsam mit dem Kassenwart.
Der Vorstand darf Verpflichtungen nur bis zur Höhe des Vereinsvermögens eingehen.