Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Einsatzleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Alle Verbindlichkeiten, Anschaffungen, Ausgaben und Dienstreisen bedürfen der Zustimmung mit 2/3 Mehrheit des Vorstandes. Übersteigen sie einen Betrag von 600,00 DM ist zusätzlich eine Zustimmung der Mitglieder im Rahmen einer Mitgliederversammlung erforderlich.