Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über Grunderwerb und Veräußerung von Grundbesitz, Genehmigung von Investitionen mit einem Wert von über EUR 10.000,-