Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Leiter der Sektion "Berufsverband der Ärztlichen Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker (BÄP)" und dem Leiter der Sektion "Berufsverband der Psychologischen Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker (BPP)".
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.