Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Mitglied.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.