| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister als stellvertretenden Vorsitzenden und dem Protokollführer als stellvertretenden Vorsitzenden .
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder durch seine beiden Stellvertreter gemeinsam.
Zahlungsanweisungen, die einen Betrag von 1.000 € nicht überschreiten, können vom Vorsitzenden oder dem Schatzmeister jeweils alleine durchgeführt werden. |