Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden allein. Der Schriftführer vertritt gemeinsam mit dem Schatzmeister. Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die über das gesamte Ausgabenvolumen des Haushaltsplanes hinausgehen, bedürfen, soweit sie zusätzlich den Betrag von 1.500 EUR überschreiten, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.