| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei Stellvertretern, dem Schatzmeister, einem stellvertretenden Schatzmeister und bis zu sechs Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, darunter der Vorsitzende oder ein Stellverteter. |