| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorstandsmitglied, welches den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften sowie die Aufnahme von Darlehen ab 50.000,00 Euro. |