Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten jeweils durch den ersten Vorsitzenden oder zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.