Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 2 und maximal 5 Vorstandsmitgliedern, darunter ein Vorsitzender, der erste Stellvertreter, der zweite Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.