| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern und höchstens fünf, darunter der/die erste Vorsitzende, der/die zweite Vorsitzende und der/die Schriftführer/in zudem der/die Kassenwart/in und ein/e Beisitzer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |