Der Aufgabenkreis lautet wie folgt: 1. Im Rahmen des vom Vorstand und der Mitgliederversammlung bestätigten Haushalts- und Investitionsplans sind die Geschäftsführerinnen, unter Wahrung der Geschäftsordnung, berechtigt, Entscheidungen im Geldverkehr zu treffen, entsprechend zu zeichnen und umzusetzen. 2. Alle Anträge für Fördermittel des Bundesverbandes soziales Mentoring e.V., Projekte des Bundesverbandes soziales Mentoring e.V. und sonstige Anträge im Rahmen der Geschäftsordnung eigenständig zu beantragen, zu verwalten und abzurechnen. 3. Dienstlich erforderliche Miet-, Leasing-, Honorar- und Weiterleitungsverträge sind im Rahmen des Haushaltsplanes, Arbeitsverhältnisse nach Beschluss des Gesamtvorstands abzuschließen. Die Vertretung innerhalb dieses Geschäftskreises erfolgt jeweils allein.
Der Aufgabenkreis lautet wie folgt: 1. Im Rahmen des vom Vorstand und der Mitgliederversammlung bestätigten Haushalts- und Investitionsplans sind die Geschäftsführerinnen, unter Wahrung der Geschäftsordnung, berechtigt, Entscheidungen im Geldverkehr zu treffen, entsprechend zu zeichnen und umzusetzen. 2. Alle Anträge für Fördermittel des Bundesverbandes soziales Mentoring e.V., Projekte des Bundesverbandes soziales Mentoring e.V. und sonstige Anträge im Rahmen der Geschäftsordnung eigenständig zu beantragen, zu verwalten und abzurechnen. 3. Dienstlich erforderliche Miet-, Leasing-, Honorar- und Weiterleitungsverträge sind im Rahmen des Haushaltsplanes, Arbeitsverhältnisse nach Beschluss des Gesamtvorstands abzuschließen. Die Vertretung innerhalb dieses Geschäftskreises erfolgt jeweils allein.