Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf und höchstens neun Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenprüfer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Strategische Entwicklung und Betrieb des Vereins, einschließlich der Koordinierung der Vereins-Betriebsebenen und der Sicherstellung der Nachhaltigkeit des Vereins.