Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf bis neun Vorstandsmitgliedern, darunter der/die Vorsitzende, die zwei stellvertretenden Vorsitzenden, der/die Schatzmeister/in und der/die Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.