Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern:
a) der Vorsitzenden,
b) höchstens zwei gleichberechtigten Stellvertreterinnen,
c) dem Schriftführerin
d) dem Schatzmeisterin
e) den Beisitzerinnen
g) der Mitgliederbeauftragten
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Bundesvorsitzende gemeinsam mit einer ihrer Stellvertreterinnen oder von einer Stellvertreterin gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Bundesvorstandes.