Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden sowie mindestens zwei und höchstens sechs stellvertretenden Vorsitzenden, darunter ein Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenen allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.