| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und bis zu zwei Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |