Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.