Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Bundesvorsitzenden, dem Bundesschatzmeister und dem Bundesschriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein. Im Verhinderungsfall kann dieser durch den zweiten Bundesvorsitzenden gemeinsam mit dem Bundesschatzmeister oder Bundesschriftführer vertreten werden.